Ein Gesetzesentwurf zum Thema Cookies könnte Vereinfachung bringen, aber was könnte auch drin sein?
Frage immer erst »Warum?«
Aktuell diskutiert man in Deutschland über einen Gesetzesentwurf, der möglicherweise zu Vereinfachungen für die Cookie-Frage führen könnte. Im konkreteren geht es darum, dass der Bundesrat in Deutschland in einer Begründung für die Veränderung im deutschen Telemediengesetz - das dann auf europäische Ebene gebracht werden soll - folgende Begründung für eine solche Vereinfachung abgibt.
Mit der zunehmenden Umsetzung dieser Regelung wird der Besuch von Internetseiten für Endnutzerinnen und Endnutzer jedoch zunehmend beschwerlicher. Um eine für Endnutzerinnen und Endnutzer einfache und schnelle Handhabe zu ermöglichen, erscheint eine einfache Gestaltung beispielsweise mithilfe von nur zwei Buttons („Einwilligen“, „Ablehnen“) zielführend.
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Die Gestaltung von Cookie-Bannern oder "Consent-Einwillungen" betrifft, wenn das in die europäische Gesetzgebung so übernommen wird, auch die Cookie-Banner, die mit cookie.life gemacht werden. Diese Optionen gibt es seit dem letzten Update auch bei cookie.life.
Etwas ausführlicher wird die Gesetzesidee in diesem Beitrag bei De Lege Data erklärt.
Was könnte dahinter stecken?
Wer sich die Auswirkungen von Cookie-Ablehnungen im realen Web ansieht, könnte aber auch auf einen ganz anderen Gedanken dabei kommen. Denn bisher mag die Auswahl von vielen einzelnen Cookies oder "Services" für die Nutzer natürlich sehr mühsam erscheinen. Ein generelles Ablehnen klingt daher verlockend. Wenn aber die Auswahl wegfällt, ergibt sich ein völlig neues Bild.
Erwünschte nicht notwendige Cookies
Tatsächlich ist es in der realen Umsetzung oft so, dass einzelne Cookies, die nicht unter das Kriterium "technisch notwendig" fallen für die Nutzer trotzdem erwünscht sind. Das ergibt sich beispielsweise in manchen externen Inhalten, die auf Webseiten eingebunden werden. Dazu gehören oftmals Elemente wie eingebettete Videos aus verschiedenen Quellen wie Dailymotion.com oder YouTube oder Vimeo.
Und jetzt kommt des "Pudels Kern": Wenn eine Seite auch mit externen Inhalten arbeitet, die eben Cookies verwenden - wie beispielsweise manche Video-Player - dann werden Nutzer oftmals spätestens dann, wenn sie das Video sehen wollen, es aber nicht erscheint weil man restriktiv die Cookie-Zustimmung nur zu technisch notwendigen Cookies erteilt hat - diese Zustimmungserklärung im Cookie-Banner vermutlich ändern wollen.
Ist der Cookie-Banner aber nur noch eine Ja/Nein-Frage, ohne der Möglichkeit beispielswiese spezifisch einem Dienst wie Dailymotion.com oder Vimeo zuzustimmen, kommt über die Hintertür die "Generalzustimmung" zustande.
Auch möglich: Listige Lobbyarbeit
Die Idee die Einstellungen für die Nutzer zu vereinfachen mag vordergründig durchaus nach einem Wunsch der Nutzer klingen und für diese angenehm erscheinen. Allerdings kann das auch bedeuten, wenn nämlich die individuellen Einstellungen abgeschaltet und nicht mehr möglich sind, dass auf diese Weise die diversen Tracking-Cookies von Werbeunternehmen aktiv werden, nur weil der Nutzer ein Video in einem Artikel auch sehen wollte.
Es stellt sich demnach die Frage, ob hier wirklich der Focus auf die Nutzer und auf deren Datenschutz-Interesse gelegt wurde, oder ob sich die gefinkelten Lobbyisten aus der Werbebranche hier Zugang zu einem harmlos klingenden Gesetzesvorschlag verschafft haben, der in Wahrheit möglichst oft dazu führen soll, dass auch die - von Nutzern wohl in den absolut meisten Fällen unerwünschten - "Werbecookies" dann brav aktiviert werden.
Daher stellen wir uns auch bei Gesetzesvorschlägen, die die IT und Digital-Kommunikation betreffen, gerne einmal mehr die Frage "Warum?".